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BSG, 11.07.1972 - 5 RJ 112/71 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Nachversicherungsvorschriften - Entsprechende Anwendung - Versicherungsfreie Beschäftigungszeit - Beamtenrechte - Verlust von Rechten
Wird zitiert von ... (3)
- BSG, 30.06.1965 - 2 RU 175/63
Unfall infolge eines Arbeitsunfalls - Anwendbarkeit von § 555 RVO - …
Dies widerspricht nicht dem allgemeinen Gleichheitssatz, da Neuregelungen grundsätzlich nur für die Zukunft gedacht sind und insbesondere neueingeführte Vergünstigungen vom Gesetzgeber nicht auf abgeschlossene, in der Vergangenheit liegende Sachverhalte ausgedehnt zu werden brauchen (BSG 11, 278, 287; 14, 95, 97; BSG Breith. 1960, 882; vgl. auch BVerfGE 3, 58, 148; 13, 31, 36; 14, 288, 305). - BGH, 24.04.1979 - VI ZR 21/77
Ersatz von Nachversicherungsbeiträgen
Der Dienstherr schuldet die Nachversicherungsbeiträge nur aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung, von der er allein im Verhältnis zum Sozialversicherungsträger betroffen ist (…BSGE a.a.O.; Maunz/Schraft/Rindt, Die Sozialversicherung und ihre Selbstverwaltung, § 1232 RVO, Anm. 2;… Koch/Hartmann/von Altrock/Fürst, AVG, 2./3. Aufl., § 9 Anm. B V; vgl. auch BSG, Urteil vom 11. Juli 1972 - 5 RJ 112/71 = SozR Nr. 16 zu § 1232 RVO und BVerwGE 14, 259, 261) [BVerwG 18.06.1962 - V C 92/61].Voraussetzung der Nachversicherungspflicht des Dienstherrn ist es gerade, daß ein Beamter oder seine Hinterbliebenen die (beamtenrechtliche) Versorgung nicht erhalten (BSGE 24, 106, 108, 110; BSG Urt.v. 11. Juli 1972 - 5 RJ 112/71 = a.a.O.).
- BSG, 23.11.1973 - 12 RK 22/72 Dabei hat der erkennende Senat auch erwogen, ob es dem privaten Arbeitgeber gestattet sein könne, für die bei ihm verbrachten Beschäftigungszeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes in entsprechender Anwendung der Nachversicherungsvorschriften Beiträge nachzuentrichten, dies jedoch im Einklang mit dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 11. Juli 1972 - 5 RJ 112/71 - (…SozR Nr. 16 zu 5 1252 RVG) verneint.